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::: Hartz IV Arbeitslos staatliche Förderung ALG II Harz 4 Information Existenzgründung Arbeitsamt Arbeitslos ::: |
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Arbeitslos, ALG II (Hartz IV)
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Es gibt auch Förderungen für Arbeitslose.
Leider kennen inzwischen viele den folgenden beruflichen
Werdegang: es wurde jahrelang gearbeitet, dann arbeitslos und
schließlich Hartz IV (ALG 2)! Als Bezieher von
Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz IV, ist guter Rat teuer und für die meisten ist es recht schwierig,
sich aus dieser Lage zu befreien. Sollte man evtl. längere
Zeit in dieser Situation gefangen sein, sind die privaten
Reserve vermutlich sehr schnell aufgebraucht. Warum nicht
also schnell und bewusst aktiv werden?
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Die Möglichkeit einer Existenzgründung
Da gut bezahlte Stellen auf dem Arbeitsmarkt eher Mangelware sind, sollte
jeder, der arbeitslos gemeldet ist, die Möglichkeit einer
Existenzgründung in Betracht ziehen. Die Selbständigkeit kann für ALG I -
und ALG II - Empfänger eine gute
Alternative zum Job in einem Angestellten-Verhältnis darstellen. Für viele kann
der Weg in die Selbständigkeit die einzige Chance sein, aktiv
ins Berufsleben zurückzufinden. Staatliche Förderungen durch das Arbeitsamt
unterstützen die Gründung eines Kleinbetriebes und gewähren dem
zukünftigen selbständigen Unternehmer eine finanzielle Grundabsicherung.
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Zuschüsse für die
Existenzgründung
Wer eine Förderung in Form von Überbrückungsgeld als Existenzgründer
erhalten möchte, der sollte sich zunächst an seinen zuständigen
Sachbearbeiter beim Arbeitsamt wenden und die Einzelheiten abklären.
Im Normalfall
dürfte jeder, der noch mindestens drei Monate Restanspruch auf
Arbeitslosengeld I hat, Zuschüsse für die Existenzgründung erhalten. Im
Regelfall hat man 9 Monate einen Anspruch auf die Zahlung des
Überbrückungsgeldes in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale
von 300 Euro für Versicherungen wie zum Beispiel eine private
Krankenversicherung, die freiwillige Rentenversicherung sowie eine
freiwillige Arbeitslosenversicherung.
Je nach geplanter Tätigkeit kann
individuell die eine oder andere Zusatzversicherung für die Gründung
eines eigenen Unternehmens benötigt oder
sinnvoll werden.
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Grundlage für die Förderung der
Selbständigkeit
Wer in Deutschland arbeitslos ist und den Schritt in die Selbständigkeit wagen möchte, der sollte im Vorfeld für ausreichende
Informationen sorgen. Wie in fast jedem Bereich kann auch hier die Rechtslage
unterschiedlich sein. Grundlage für die Förderung einer Selbständigkeit
durch das Arbeitsamt ist, dass der Existenzgründer der Agentur für Arbeit
die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweist. Dabei ist dem Arbeitsamt
vor Existentgründung die
Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen. Als fachkundige Stellen
gelten insbesondere die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammer,
berufsständige Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Neben der
Tatsache, dass zum Beispiel die IHK Südwestsachsen guter Ratgeber für die
Fragen zukünftiger Unternehmer ist, wird dort eine Stellungnahme
kostenfrei angefertigt. Eine Rentabilitätsvorschau, ein Businessplan und
eine Liquiditätsplanung, welche durch den Existenzgründer auszuarbeiten sind, werden
unter anderem benötigt, um die Tragfähigkeit der Firmengründung
festzustellen.
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Förderung der Selbstständigkeit bei
ALG2 (Hartz IV)
Wer arbeitslos und Empfänger von ALG II ist, hat es da schon sehr viel
schwieriger, sich eine selbständige Existenz aufzubauen. Für Empfänger
von Arbeitslosengeld 2 werden
teilweise zwar auch Förderungen und Zuschüsse gewährt, jedoch nicht in
solchem Umfang.
Erschwerend wirkt sich auch oft die Tatsache aus, dass Hartz
4 Empfänger, die sich selbständig machen möchten, nur selten ein Darlehen
beziehungsweise einen für die Unternehmensgründung benötigten Kredit
erhalten.
Eine Möglichkeit, trotzdem eine Firma zu gründen, wäre in solchen
Fällen das Antesten der Selbständigkeit als Nebentätigkeit. Ein erzielter
Nebenverdienst muss als Hinzuverdienst zwar angezeigt werden und wird vom
Lebensunterhalt in Abzug gebracht, kann jedoch die Tragfähigkeit einer
geplanten Unternehmung aufzeigen.
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Inwieweit der Zusatzverdienst von den Harz IV-
Leistungen abgezogen wird, sollte im Vorfeld bei der für Sie
zuständigen Stelle bei der Agentur für Arbeit erfragt werden. Wie viel Sie dazuverdienen dürfen und was
in welchem Maße zur Unterhaltsanrechnung führt, hängt ja schließlich von vielen Faktoren
ab. Weitere Informationen zu den Themen Existenzgründung und Fördermittel
finden Sie auch unter www.existenzgruendung24.com. |
Unser Tipp: Haben Sie die Absicht eine selbständige Tätigkeit
aufzunehmen
und möchten Sie dazu Förderungen und Zuschüsse erhalten, so sollten Sie bereits im Vorfeld umfangreiche Informationen und Ratschläge
einholen.
Je größer Ihr Wissensstand ist, um so größer ist die Chance für Ihre
Zukunft. Denken Sie immer daran, Information schafft Vorsprung!
Hinweis: Die Seiten dieser Homepage werden ständig redaktionell
überarbeitet und erweitert. Viele Themenbereiche zu Arbeit, Job und
Karriere werden fortlaufend aktualisiert und online gestellt. Folgende
Themen werden demnächst veröffentlicht: Informationen zu Hartz IV Leistungen
und Antragsformular, Schüler-Praktikum und Berufsausbildung sowie Umschulung
und Weiterbildung. Wollen Sie
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