Hat ein Unternehmen beispielsweise einen kurzfristigen
Auftragsboom, bei dem die Arbeitszeit der Mitarbeiter über 12 Wochen auf 10
Stunden angehoben wird, so ist das durchaus legitim, wenn die darauf
folgenden 12 Wochen nur 6 Stunden täglich gearbeitet wird. Solch eine flexible
Arbeitszeit kann förderlich für die Unternehmensentwicklung sein. Je nach
Beruf und Berufsgruppe sowie Tätigkeitsfeld existieren noch eine große
Anzahl weiterer Sonderregelungen, beispielsweise für den Arzt, der als
Chefarzt tätig ist.
Die Arbeitszeiterfassung
Durch die vielen Regelungen kann es zu Problemen bei der Arbeitszeiterfassung
kommen. Eine Möglichkeit, die Arbeitszeit zu erfassen, ist die Arbeitszeit
mit Hilfe einer Stechuhr zu
kontrollieren. Neben dem früher oft benutzten System mit Stechkarte
existieren inzwischen elektronische Systeme zur Zeiterfassung. So kann die Arbeitszeitüberwachung
zum Beispiel bequem vom PC aus erfolgen. Diese computergestützten Systeme
erlauben meist neben der reinen Erfassung der Arbeitszeit der Mitarbeiter
auch die Möglichkeit zur Auswertung der Arbeitszeit. Ein etwaiges Übertragen
in ein anderes Programm, wie zum Beispiel von der manuell ausgewerteten
Stechkarte in Excel, entfällt somit. Bei einer Firma mit vielen Mitarbeitern
und oft wechselndem Personal war es ohnehin schwierig, zur
Arbeitszeiterfassung eine passende
Excelvorlage zu erstellen. Auch die ständige Anpassung, Aktualisierung und
Auswertung solch einer Vorlage zur Arbeitszeiterfassung war oft sehr zeitintensiv.
Was gehört zur Arbeitzeit?
Nach der allgemeinen Auffassung wird als Arbeitszeit nur die produktive Zeit
angerechnet. Wegezeiten zur und von der Arbeit bleiben im Regelfall ebenso
wie Pausenzeiten unberücksichtigt. Bei einer Dienstreise kann die Fahrzeit
auch als gesetzliche
Arbeitszeit gelten. Entsprechende Regelungen zur Anrechnung von Arbeitszeit
bei Dienstfahrten findet man im
Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag. Nicht jede
in diesen Dokumenten niedergeschriebene Regelung ist zwangsläufig
rechtskonform. Wer unsicher ist und sich benachteiligt fühlt, kann die für
ihn geltende Vereinbarung mit dem BGB und anderen geltenden Gesetzen zur
Arbeitszeitregelung abgleichen oder zur Beratung einen
Anwalt aufsuchen. Insbesondere beim Thema Pausenregelung und beim Thema gleitende
Arbeitszeit kommt es oft zu Unsicherheiten, für die gleiches gilt.
Wo wird die Arbeitszeit geregelt?
Neben dem zum BGB gehörigen
Arbeitszeitgesetz werden Regelungen zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag, in
der Betriebsvereinbarung, im Tarifvertrag sowie in der Dienstvereinbarung
getroffen. Hier sollten auch Bestimmungen zu Pausen und Pausenzeiten
enthalten sein. Wer zum Beispiel als Kraftfahrer beziehungsweise als
Lkw-Fahrer arbeitet, muss sich zusätzlich an die Bestimmungen zu Lenkzeiten und
Ruhezeiten halten.
Unser Tipp zum Thema Arbeitszeit
In letzter Zeit gehen sehr viele
Unternehmen, insbesondere aus Industrie und Einzelhandel, dazu über, eine
Arbeitszeitverkürzung mittels Änderungskündigung durchsetzen zu wollen. Ist
man als Arbeitnehmer davon betroffen, ist es immer ratsam zu prüfen, ob
diese Änderungskündigung zulässig ist. Oft sollen durch eine solche Kündigung der
Kündigungsschutz umgangen und auf unzulässige Art und Weise
einseitige Interessen durchgesetzt werden. Informieren Sie sich, denn
Information schafft Vorsprung.
Hinweis. Die Seiten dieser Homepage werden ständig redaktionell
überarbeitet und erweitert. Viele Themenbereiche zu Arbeit, Job und
Karriere, wie zum Beispiel Regelungen zu Überstunden und Feiertag sowie
Sonderegelungen für Azubi und für behinderte Menschen, werden demnächst
auf dieser Homepage online gestellt.
Zum Thema Arbeitszeitmodelle ist eine separate Seite geplant. Wollen Sie
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