Der Sinn des Tarifvertrags
Besteht ein Tarifvertrag, so muss nicht jeder
Arbeitnehmer einzeln über seine Interessen und Ansprüche wie Lohn, Gehalt und Urlaub
mit dem Arbeitgeber verhandeln. Ohne Tarifvertrag ist die Position des Einzelarbeitnehmers
durch seine wirtschaftliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber wesentlich
schwächer. Der Vorteil eines Tarifvertrages für Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände liegt
des weiteren im
sozialen Frieden, das heißt durch gut ausgehandelte Tarifverträge wird
meist weniger gestreikt.
Der Inhalt eines Tarifvertrags
Der normative Teil eines Tarifvertrags beinhaltet die für die
Beschäftigten wohl wichtigsten Regelungen. In ihm werden zum Beispiel Lohn
und Gehalt ( Tariflohn ), Urlaub und Regelungen zur Arbeitszeit getroffen. Im
anderen Teil der Tarifverträge, im schuldrechtlichen Teil, werden zum
Beispiel die Laufzeit und Bedingungen zur Kündigung des Vertragswerkes
festgeschrieben.
Welcher Tarifvertrag gilt für wen?
Bei dieser Frage müsste zuerst geklärt werden, ob Sie überhaupt den
Regelungen eines Tarifsvertrags unterliegen. Gerade im Einzelhandel, in der
Gastronomie, auf dem Bau beziehungsweise im Bauhauptgewerbe, in der
Spedition beziehungsweise in der Transportbranche und in vielen anderen
kleineren Unternehmen zum Beispiel aus der Gebäudereinigung und dem
Bäckerhandwerk sind Tarifverträge seitens der Arbeitgeber eher unbeliebt. Es
könnte also gut möglich sein, dass kein Tarifvertrag auf Sie zutrifft
beziehungsweise für Sie gilt. Größere und mittelständige Unternehmen sind
aber meist in einem Arbeitgeberverband organisiert und haben mit den
Gewerkschaften einen Tarifvertrag ausgehandelt. Der Inhalt eines solchen
Tarifvertrages ist für Sie einsehbar. Informationen dazu erhalten Sie von
Ihrem Betriebsrat.
Die bekanntesten Tarifverträge
Viele Informationen und Diskussionen zu wichtigen Gewerkschaften und
Tarifverträgen gehören zu den täglichen Meldungen von Presse und TV. Die in
diesem Zusammenhang wohl meist gehörten Namen und Begriffe sind Verdi, IG
Metall, öffentlicher Dienst und viele andere. Gerade in Zeiten der
Arbeitslosigkeit und stagnierender Löhne wird viel über den Sinn des
Tarifvertrags und dessen angeblich unflexiblen Regelungen diskutiert. Von
vielen Seiten wird hier eine recht massive Stimmungsmache betrieben. Dabei
sollten Tariferträge dies doch eigentlich verhindern und Sicherheit und
Planbarkeit für alle Vertragspartner bringen. Gerade Bund und Länder sollten
hier mit gutem Beispiel vorangehen. Doch gerade hier tut sich so manches
Land in Deutschland recht schwer. Viele Beschäftigte, die beispielsweise dem
BAT ( Bundes-Angestelltentarifvertrag ) unterliegen, wissen oft nicht, was gehauen und gestochen ist. Hier
herrscht mit Sicherheit ein recht großer Nachholbedarf gerade bei den
Bundesländern. Dieses Beispiel lässt sich auch auf das komplette
Gesundheitswesen übertragen. Die lang anhaltende Diskussion um Einkommen
und Arbeitszeiten von Ärzten, Arzthelferinnen und der Situation mit
Krankenkassen und Apotheken und anderer dazugehöriger Versorgungsbetriebe,
sorgt mit Sicherheit nicht für Klarheit und Transparenz. Hier könnte man
sich fragen ob diese Entwicklung eventuell gewollt ist, um zum Beispiel
bestehende Tarifverträge und bestehende Tariflohntabellen aufzuweichen.
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