Der Sinn einer Abmahnung
Im Arbeitsrecht soll durch die Abmahnung meist der Arbeitnehmer auf eine
Pflichtverletzungen und auf den Verstoß gegen im Arbeitsvertrag vereinbarte Regeln hingewiesen werden. Gleichzeitig soll mit einer Abmahnung
die Gelegenheit zur Korrektur des Fehlverhaltens gegeben werden. Werden die
Gründe für die Abmahnung weiterhin ignoriert, können arbeitsrechtliche
Konsequenzen bis hin zur Kündigung die Folge sein.
Der Inhalt einer Abmahnung
Die arbeitsrechtlich Abmahnung muss die zur Ermahnung führenden Gründe
genau beschreiben und darlegen. Der Abmahnende muss bei der Vorlage der Abmahnung
eindeutig aufzeigen, dass er die beanstandeten Verhaltensweisen in
Zukunft nicht mehr tolerieren wird. Auch die bei erneutem Verstoß
eintretenden Folgen müssen in der Abmahnung genau beschrieben werden.
Eine Abmahnung kann auch mehrere Verstöße und Beanstandungen enthalten.
Bei jedem einzelnen Verstoß sollte detailliert die beanstandete
Pflichtverletzung mit Hinweis der Nichtduldung und der Konsequenz
aufgeführt sein. Aber Vorsicht - erweist sich nur ein Punkt der Abmahnung
als nicht zutreffend, wird die gesamte Abmahnung gegenstandslos und
unwirksam.
Form und Formulierung einer
Abmahnung
Bei der Frage, wie schreibe ich eine Abmahnung, steht Ihnen so manches Muster
und so mancher Musterbrief im Internet als Beispiel und als Freeware zum
Download zur Verfügung. Doch die beste Vorlage zum Schreiben einer Abmahnung
nützt Ihnen nur wenig, wenn wesentliche Bestandteile fehlen und somit
die Gültigkeit der Abmahnung in Frage gestellt wird. Wie bereits oben
beschrieben, gehören der konkrete Hinweis auf den Verstoß, der Hinweis,
dass solch ein Verstoß in Zukunft nicht mehr geduldet wird und die sich
daraus ergebenden Konsequenzen zum Inhalt einer Abmahnung. Eine
Abmahnung sollte nicht mündlich erfolgen. Die schriftliche Abmahnung
sollte zum Bestandteil der Personalakte werden.
Reagieren auf eine Abmahnung
Sollte eine Abmahnung unberechtigt erscheinen und oder aus anderen
relevanten Gründen auf Ihre Ablehnung stoßen, so besteht die Möglichkeit
einer Gegendarstellung. Ein solcher Widerspruch gegen eine Abmahnung sollte in angemessener Frist
erfolgen. Die Gegendarstellung zur Abmahnung muss der Personalakte
beigelegt werden. Erhebt die Gegendarstellung Anspruch auf Entfernung
der ungerechtfertigten Abmahnung aus der Personalakte und diesem Wunsch
wird nicht nachgekommen, kann dieser
Sachverhalt im Zuge eines Arbeitsrechtsstreits geklärt werden. Über die Kosten eines solchen Verfahrens
informieren Sie sich bitte bereits im Vorfeld bei Ihrem Rechtsbeistand
und gegebenenfalls bei Ihrer Rechtsschutz-Versicherung. Auch durch
staatliche Zuschüsse kann ein solches Arbeitsrechtstreit-Verfahren für Sie kostenlos sein.
Gründe für
eine Abmahnung
Gründe für eine Abmahnung sind zum Beispiel ein Verstoß im Vertrauensbereich,
ständiges Zuspätkommen, der Verstoß gegen eine Weisung des Arbeitgebers
sowie Mobbing und Alkohol am Arbeitsplatz. Auch anderes vertragswidriges
Verhalten kann zu einer betrieblichen Abmahnung führen. Wer sein
Personal durch eine Abmahnung zur Ordnung rufen möchte, sollte aber
wichtige Gründe anführen. Nicht alles, was einem als Arbeitgeber nicht
gefällt, rechtfertigt diese Form der Ermahnung. Auch sollte eine
ungerechtfertigte Abmahnung nicht als Instrument zum Umgehen eventueller
Kündigungsfristen oder zum Aushebeln des Kündigungsschutzes genutzt
werden. Eine Abmahnung kann durch den Betriebsrat mitbestimmungspflichtig sein und dessen Zustimmung erfordern. Auch für
den Auszubildenden ( Azubi ) können oft andere Bestimmungen und Gesetze
zum Arbeitsrecht Gültigkeit haben. Informieren Sie sich als Arbeitgeber
möglichst im
Vorfeld, um eine ungültige Abmahnung, welche für Sie Kosten verursachen
kann, zu vermeiden.
Hinweis: Die Seiten dieser Homepage werden ständig redaktionell
überarbeitet und erweitert. Viele Themenbereiche zu Arbeit, Job und
Karriere werden fortlaufend aktualisiert und online gestellt. Wollen Sie
über den Start neuer Seiten informiert werden, so tragen Sie sich bitte
in unseren Newsletter ein. |