Arbeitsrecht und Aufhebungsvertrag
Durch einen Aufhebungsvertrag wird der Arbeitsvertrag beendet. Die
Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages sollte vom Arbeitnehmer gründlich
überdacht werden. Neben dem Verlust des Kündigungsschutzes wird das
Unterschreiben des Aufhebungsvertrag meist auch eine Sperrzeit des
Arbeitslosengeldes ( ALG ) zur Folge haben. Vom Arbeitsamt wird die Beendigung
des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag fast genauso wie eine
Eigenkündigung behandelt. Bringt Ihr Arbeitgeber also einen
Aufhebungsvertrag zur Vorlage, sollte dessen Unterzeichnung reiflich
überlegt werden. Ein Aufhebungsvertrag kann nicht gegen den Willen des
Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers durchgesetzt werden. Denken Sie daran, Sie
haben auch das Recht "Nein" zu sagen. Als Arbeitnehmer ist eine
ordnungsgemäße Kündigung des Arbeitgebers in den meisten Fällen vorzuziehen.
Der Inhalt eines Aufhebungsvertrages
Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis in beiderseitigem
Einvernehmen. Im Aufhebungsvertrag sollten alle rechtlich relevanten und für beide
Seiten bedeutenden Punkte aufgenommen werden. Neben Regelungen zu einer
eventuell gezahlten Abfindung sollten unter anderem auch Termine wie das
Datum der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses, eventuelle noch bestehende Urlaubsansprüche usw.
Beachtung im Aufhebungsvertrag finden. Im Internet findet man viele kostenlose Muster für
einen Aufhebungsvertrag und so manchen brauchbaren Vordruck als pdf-Datei oder
doc-Datei
zum Download. Aber auch jene online über das Internet erlangten Dokumente
zur Erstellung eines Aufhebungsvertrages sollten auf
Vollständigkeit und Rechtstauglichkeit genauestens überprüft werden. Sonst kann es
schnell passieren, dass bei einer Anfechtung des Aufhebungsvertrages
das Gericht zu dem Urteil gelangt, dass dieser ungültig ist. Bei
Unklarheiten dürfte die beste Beratung bei einem Rechtsanwalt, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat
( Fachanwalt ), zu finden sein.
Wann ist es ratsam, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen?
In manchen Fällen kann es durchaus sinnvoll sein, einen
Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Hat man beispielsweise als
Arbeitnehmer den Neuabschluss eines Arbeitsverhältnisses bei einem anderen
Arbeitgeber in der Tasche, so kann man auf diese Weise meist die oft störende Kündigungsfrist umgehen. Ebenfalls kann es sinnvoll sein, einen Aufhebungsvertrag zu
unterzeichnen, wenn dieser eine recht hohe Abfindung beinhaltet und man
sich sicher ist, dass bei Nichtunterzeichnung eine ordentliche Kündigung
ohne Abfindung die Folge ist. Hier bleibt aber zu prüfen, ob durch eine
Kündigungsschutzklage evtl. mehr herauszuholen wäre. Ebenfalls sollte die
Sperre des Arbeitslosengeldes für eine bestimmte Zeit durch das
Arbeitsamt ( Bundesagentur für Arbeit ) bedacht werden. Nur in seltenen Fällen
folgt dem Abschluss
eines Aufhebungsvertrages keine Sperrfrist für den Bezug von
Arbeitslosengeld. Zu der unangenehmen Sperrzeit für Arbeitslosengeld
von derzeit bis
zu 12 Wochen, kann noch dazukommen, dass die gezahlte Abfindung auf
den Leistungsbezug von der Agentur für Arbeit angerechnet wird.
Unser Tipp zum Thema Aufhebungsvertrag
Wer als rechtlich nicht versierter Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages gebeten oder aufgefordert wird,
sollte vor Unterzeichnung einen rechtlichen Beistand und umfangreiche
Information suchen. Denken Sie immer daran, Informationen schaffen
Vorsprung und geben Ihnen bei Verhandlungen einen starken Rückhalt.
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