Qualifiziertes und einfaches
Arbeitszeugnis
Jeder Arbeitgeber in Deutschland muss dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen
hin beim Ausscheiden aus dem Unternehmen ein schriftliches
Arbeitszeugnis erstellen. Man unterscheidet dabei zwischen einem einfachen
Arbeitszeugnis, in dem nur Angaben über Dauer und Art der Beschäftigung
enthalten sind, und einem qualifizierten Arbeitszeugnis, bei welchem zusätzlich
eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens während der
Beschäftigungsdauer enthalten ist. Auf diese Zeugniserteilung hat der
Arbeitnehmer in Deutschland einen rechtlichen Anspruch.
Inhalt und Deutung des Arbeitszeugnisses
Der Inhalt des Arbeitszeugnisses muss immer wohlwollend, klar und
verständlich formuliert sein und darf den Arbeitnehmer nicht in seinem
beruflichen Vorwärtskommen behindern. In einem Arbeitszeugnis dürfen für die Beurteilung des Arbeitnehmers keine doppeldeutigen
Formulierungen verwendet werden. Bei der Beurteilung der Leistung und des
Verhaltens des Arbeitnehmers werden im qualifizierten Arbeitszeugnis so genannte Codes eingesetzt.
Diese Zeugnissprache oder Zeugniscodes übersetzen wohlklingende Floskeln in Bezug auf das Arbeitsverhältnis
nach dem Prinzip der Schulnoten. Die Codes des qualifizierten
Arbeitszeugnisses ermöglichen dem Arbeitgeber eine differenzierte, aber
dennoch wohlklingende Beurteilung in Bezug auf Verhalten und Arbeitsleistung
des Arbeitnehmers. Da sich die Zeugnissprache regelmäßig ändert, gibt es
keine konkrete feststehende Zuordnung. Unternehmer und Personalchefs können
die Codes eines im Rahmen einer Bewerbung vorgelegten Arbeitszeugnisses
jedoch eindeutig interpretieren und deuten und daraus Rückschlüsse auf die
zu erwartende Arbeitsleistung des Bewerbers ziehen.
Wann erhalte ich ein Arbeitszeugnis?
Mit Ausscheiden aus der Firma haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf
die Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Die Frist endet hierbei am letzten
Arbeitstag. Bei Erhalt der Kündigung können Sie jedoch bereits ein
vorläufiges Arbeitszeugnis verlangen. Grundsätzlich erfolgt die
Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses nur auf konkretes
Verlangen des Arbeitnehmers hin. Gegen den Willen des Arbeitnehmers darf ein
Arbeitgeber also kein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen.
Wann erhalte ich ein Zwischenzeugnis?
Auch wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht beendet wird, können
Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf das Erteilen
eines Zeugnisses, des so genannten Zwischenzeugnisses, haben. Triftiger Grund
für eine zwischenzeitliche Bewertung kann beispielsweise das Antreten des
Erziehungsurlaubes oder eine Versetzung sein. Auch wer außerberuflich privat
eine Fortbildung plant, hat Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn dieses
Voraussetzung für den Zugang zu dieser Bildungsmaßnahme ist.
Ein Arbeitszeugnis schreiben
Wer als Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis oder ein Zwischenzeugnis schreiben
und formulieren muss, kann auf Muster und Vorlagen aus dem Internet
zurückgreifen. Hier steht so mancher Vordruck für ein Arbeitszeugnis gratis und zum kostenlosen
Download bereit. Bei solchen Vorlagen für ein Arbeitszeugnis ist zu beachten,
dass die gesetzlichen Vorschriften
und Regelungen zu Form und Inhalt eines Arbeitszeugnisses eingehalten werden. Die Formulierung muss
in deutscher Sprache erfolgen und darf keine Beleidigungen oder Abwertungen
enthalten. Wer beim
Verfassen eines Arbeitszeugnisses unsicher ist, sollte die geschriebene Beurteilung
sicherheitshalber von einer geeigneten
Person ( z. B. Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ) prüfen lassen.
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