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Der Beruf des Polizisten ist nicht nur interessant, vielseitig, fordernd
und krisensicher, sondern hat auch gute Aufstiegschancen zu bieten. Außerdem
erhält der Auszubildende während der Berufsausbildung bzw. während des
Studiums zum Polizeivollzugsbeamten eine lukrative Vergütung. Während der
Zeit der Ausbildung erhält der Anwärter für den Polizeidienst zudem freie
Heilfürsorge.
Voraussetzungen für die Ausbildung als Polizeibeamter
Um zur Ausbildung oder zum Studium für den Polizeivollzugsdienst zugelassen zu werden, muss man einen mehrtätigen Einstellungstest bestehen. Je nach Bundesland und Ausbildungsanforderungen bzw. Anforderungen für das Studium fällt das zwei bis vier Tage dauernde Testverfahren zur Eignungsprüfung als Polizeibeamter unterschiedlich aus. Neben Intelligenz, Fähigkeiten, Allgemeinwissen und Konzentrationsvermögen werden ausbildungswillige zukünftige Polizisten hinsichtlich ihrer Kenntnis der deutschen sowie teilweise auch der englischen Sprache geprüft. Ferner werden beim Einstellungstest für eine Ausbildung bzw. ein Studium als Polizeibeamter neben einer medizinischen Untersuchung durch einen Polizeiarzt und einer Sportprüfung Gruppengespräche und Interviews durchgeführt sowie vom Teilnehmer ein Kurzreferat gefordert.
Mindestalter für die Ausbildung oder ein Studium als Polizeivollzugsbeamter ist 16 oder 17 Jahre, höchstzulässiges Alter 24 bis 31 Jahre, die Körpergröße sollte bei Frauen mindestens 160 cm, bei Männern mindestens 165 cm betragen und der Bewerber sollte über die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft sowie einen guten Ruf verfügen und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und nicht vorbestraft sein.
Schulische Voraussetzung für die Ausbildung zum Polizisten mittleren Dienstes ist entweder eine abgeschlossene Mittlere Reife oder ein Hauptschulabschluss mit anschließender abgeschlossener Berufsausbildung. Für ein Studium zum Eintritt in den gehobenen Polizeidienst ist mindestens Fachhochschulreife erforderlich.
Wer nicht bereits über die Fahrerlaubnis der Klasse B verfügt, muss den Führerschein auf eigene Kosten erwerben und diesen spätestens bis zum Ende der Polizeiausbildung bzw. Abschluss des Studiums nachweisen. Ebenso ist für die Ausbildung zum Polizeibeamten eine Schwimmbescheinigung erforderlich. Wer einen Freischwimmernachweis hat, sollte diesen der Bewerbung für eine Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten beifügen.
Dauer der Ausbildung zum Polizisten bzw. Polizeivollzugsbeamten
Die Berufsausbildung zum Polizeivollzugsbeamten mittleren Dienstes dauert für gewöhnlich zweieinhalb Jahre, das Studium zum Polizeivollzugsbeamten gehobenen Dienstes drei Jahre.
Während der Ausbildung zum Polizisten bzw. zur Polizistin wird eine entsprechende Ausbildungsvergütung gewährt, die recht ansehnlich ist.
Neben praktischen Fächern wie Einsatztraining, Selbstverteidigung, Erste Hilfe, Waffen- und Schießausbildung, Fahrausbildung und Dienstsport werden zur Ausübung des Berufs als Polizist / Polizistin verschiedenste Lehrinhalte wie Strafverfahrensrecht, Polizeirecht, Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht, besonderes Sicherheitsrecht, Polizeidienstkunde inklusive Fotografie, Funktechnik, Funkverkehr, Kriminalistik, Politische Bildung, Dienstrecht bzw. Beamtenrecht, Waffenkunde und Englisch theoretisch vermittelt. Theoretisch Erlerntes wird bei der Polizeiausbildung in den praktischen Unterrichtseinheiten vertieft und umgesetzt. Zur Überprüfung des Wissenstands erfolgen während der Ausbildung als Polizist / Polizistin regelmäßige Tests, in der Regel einmal pro Halbjahr bzw. Semester. Mit Ende der Ausbildung muss sich der Absolvent einer praktischen und theoretischen Laufbahnprüfung unterziehen, nach deren erfolgreichen Bestehen er zum Polizeimeister oder Polizeikommissar ernannt wird. Nach erfolgreicher Ausbildung wird der neu ernannte Polizeimeister bzw. Polizeikommissar in den meisten Fällen im Schichtdienst bei der Schutzpolizei oder Verkehrspolizei eingesetzt.
Ausbildungsorte für den Beruf des Polizisten
Die Ausbildung zum Polizisten/ zur Polizistin erfolgt bei den Bereitschaftspolizeien der jeweiligen Bundesländer oder in Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen an speziellen Fachhochschulen mit der Fachrichtung Polizei. Die Polizeiausbildung ist keine duale Ausbildung, vielmehr ist die Polizei bundesweit Ausbildungsort und Praktikumsort in einem. Der Polizeischüler ist während der Ausbildung in der Regel in der jeweiligen Abteilung bzw. Fachhochschule untergebracht. Der Dienstbetrieb während der Ausbildung zum Polizeibeamten wird in allen Bundesländern in Polizeiuniform ausgeführt.
Polizeiakademie in Niedersachsen
In Nienburg zwischen Bremen und Hannover befindet sich der Sitz der einzigen Polizeiakademie Deutschlands. Anstelle des einstigen Fachbereichs Polizei bei der Fachhochschule für Verwaltungs- und Rechtspflege ist seit Oktober 2007 in Niedersachsen nunmehr die neu gegründete Polizeiakademie für die Ausbildung der Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen zuständig. Standorte der Polizeiakademie sind Hann. Münden und Oldenburg. Nach erfolgreicher Absolvierung des Studiums erlangen die Polizeischüler der Polizeiakademie ein Diplom und die Ernennung zum Bachelor. Eine Weiterführung der Polizistenausbildung zum Master ist im Anschluss des Studiums an der niedersächsischen Polizeiakademie europaweit möglich.
Einsatzmöglichkeiten als Polizist / Polizistin
Es gibt die unterschiedlichsten Einsatzmöglichkeiten eines Polizisten. Ein Polizeibeamter bzw. eine Polizeibeamtin kann beispielsweise als Verkehrspolizist, Wasserschutzpolizist, Kriminalpolizist, bei der Hundestaffel, in der Reiterstaffel, in der Einsatzhundertschaft, bei der Bereitschaftspolizei, der Landeskriminalpolizei oder in einer Spezialeinheit wie z.B. bei einem mobilen Einsatzkommando tätig sein. Polizisten können jedoch auch Tätigkeiten als interner Kfz-Mechaniker, als Taucher, Techniker oder im Innendienst zur Durchführung von Verhören mit überwiegend Büroarbeit wahrnehmen. Insgesamt sind die Einsatzmöglichkeiten eines Polizeivollzugsbeamten nach erfolgreicher Ausbildung sehr vielseitig und zumeist recht abwechslungsreich.
Tipps für das Bewerbungsgespräch für die Polizeiausbildung
Wer beim Bewerbungsgespräch während des Einstellungstests zur Berufsausbildung als Polizist punkten möchte, sollte keineswegs als Grund für den Berufswunsch Schießfreudigkeit oder ausschließlich die hohen Verdienstmöglichkeiten angeben, sondern vielmehr darstellen, dass man sich umfassend über den Beruf informiert hat, ihn abwechslungsreich und interessant sowie die Aufstiegsmöglichkeiten als Polizeibeamter gut findet. Sehr gut kommt auch an, wenn man erwähnt, dass einem die Tätigkeit während eines Praktikums bei der Polizei sehr gut gefallen hat und dies schließlich zur gewünschten Ausbildung zum Polizisten motiviert hat.
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